Wohngemeinschaften für Menschen mit Beatmungspflicht verbinden die positiven Aspekte der ambulanten Versorgung mit der Chance auf ein unbeschwertes Leben – trotz körperlicher Einschränkungen. Die Bewohner*innen einer Wohngemeinschaft teilen ihre Bedürfnisse mit, nach denen sich die Pflege dann ausrichtet, sie leben den Alltag nach ihren Wünschen und Vorstellungen und gestalten aktiv die Beziehungen zu ihren Mitmenschen.
